Sportwagen-Autovermietung

Porsche und Sportwagen mieten in Speyer

Mietbedingungen Porsche

MIETBEDINGUNGEN PORSCHE

MINDESTALTER / FAHRERLAUBNIS

Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche Boxster, Cayman, Macan und Macan S beträgt 23 Jahre mit 5 Jahren Fahrerfahrungen.

Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche Cayenne, Panamera, 911 (ausser Turbo) und Taycan beträgt 25 Jahre mit 7 Jahren Fahrerfahrungen.

Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche 911 Turbo und 718 GT 4 beträgt 35 Jahre mit 7 Jahren Fahrerfahrungen.

Eine gültige EU-Fahrerlaubnis der Klasse sind erforderlich ist für eine Anmietung erforderlich.

TEILKASKOVERSICHERUNG / VOLLKASKOVERSICHERUNG

Die Anmietung des Fahrzeuges ist nur bei gleichzeitigen Abschluss einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung für den gesamten Mietzeitraum möglich.

Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für die Fahrzeuge  Porsche Boxster, Cayman und Macan und beträgt pro Schadensfall 3.500,00 €

Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für das Fahrzeuge Porsche Macan S und Cayenne beträgt pro Schadensfall 4.000,00 €

Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für die Fahrzeuge  Porsche Panamera und Taycan und 911 beträgt pro Schadensfall 4.500,00 €

Die Selbstbeteiligung für den Mieter und für die Fahrzeuge Porsche 911 Turbo, Macan GTS/GT und 718 GT 4 beträgt pro Schadensfall 5.000,00 €

Um im Schadensfall bestens abgesichert zu sein, empfehlen wir Ihnen eine Mietwagenversicherung: Mietwagenversicherung – Selbstbehalt-Reduzierung CDW | Allianz Travel (allianz-reiseversicherung.de)

KAUTION

Der Mieter ist verpflichtet, bei Beginn der Mietzeit für alle Luxusfahrzeuge (Porsche) eine Sicherheit ( Kaution) mit EC oder Kreditkarte (Kaution) zu leisten.

Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.

VORZULEGENDE DOKUMENTE

Die Anmietung des Fahrzeugs ist nur nach Vorlage der gültigen EU Fahrererlaubnis, sowie des Deutschen Personalausweises möglich.

FÄLLIGKEIT

Der Mietpreis, sowie sonstige vereinbarte Entgelte, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sind zu Beginn der Mietzeit in voller Höhe zu leisten.

KRAFTSTOFF

Das Fahrzeug wird dem Mieter voll getankt übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Fahrzeug voll getankt zurück zu geben. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurück, wird der Vermieter die Betankung des Fahrzeuges vornehmen und die für die Betankung eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,00€ und die Kraftstoff Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

ZUSTELLEN / ABHOLEN

Das Fahrzeug wird grundsätzlich am Betriebsstandort des Vermieters in Speyer oder Mannheim übergeben und ist je nach Vereinbarung dort auch zurückzugeben.

MEHRKILOMETER

Gefahrene Mehrkilometer über die vereinbarten Inklusive – Kilometer hinaus, werden mit

  • 0,90 € pro Mehrkilometer für den Porsche Boxster und Macan,
  • 0,95 € für den Porsche Macan S und Cayenne,
  • 1,30 € für den Porsche Macan GTS, Panamera und Taycan
  • 1,90 € für die Porsche 911,
  • 2,00 € für den Porsche GT 4 durch den Vermieter abgerechnet.

WETTER

Anmietung ist von den aktuellen Wetterverhältnisssen abhängig (z.B. Hagel, Eis, Schnee)

STRAFTZETTEL

Sollten Sie während Ihres Mietzeitraumes einen Strafzettel erhalten, dann stellen wir Ihnen diesen nach Erhalt zu. Das anfallende Bußgeld ist von Ihnen fristgerecht und unter Angabe der richtigen Referenznummer zu entrichten. Die Haftung für fällige Mahngebühren oder zusätzliche Strafgebühren ist ebenfalls von Ihnen zu übernehmen. Wir berechnen hier eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,-€.

SONSTIGES:

  • Vermietung des Fahrzeuges nur mit gleichzeitigem Abschluss einer Zeitvollkaskoversicherung über den kompletten Mietzeitraum.
  • Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. (Alle Telemetriedaten werden aufgezeichnet und nach jeder Rückgabe abgelesen)
  • Fahrten ins Ausland werden vom Vermieter nur mit ausdrücklicher Genehmigung und mit Zuzahlung von 25,00 € Pauschal berechnet.
  • Alle Fahrzeuge können GPS-Überwacht werden.
  • Über jede Mietanfrage wird individuell nach Ermessen des Vermieters entschieden.
  • Bei Abgabe und Annahme des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll zusammen mit Mieter und Vermieter angefertigt und Unterschrieben.
  • Alle möglichen Ordnungswidrigkeiten (wie z. B. Strafzettel für falsches Parken, oder Geldbußen wegen zu schnellem Fahren) werden an den Mieter weitergeleitet.
  • Für Kleinschäden innerhalb der Selbstbeteiligung haftet der Mieter komplett.
  • Das Fahrzeug ist jeweils zu den Öffnungszeiten am vereinbarten Rückgabetag ordnungsgemäß zu übergeben, ansonsten wird gegebenenfalls ein weiterer Miettag angerechnet.