AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

XXL Autovermietung Schweizer e.K.



I. Pflichten des Vermieters


1. Fahrzeugübergabe

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug nebst Zubehör zum Gebrauch zu überlassen. Der Zustand des Fahrzeuges bei Übergabe wird in einem gesonderten Übergabeprotokoll festgehalten.


2. Versicherungen

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Unsere Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit Selbstbeteiligung nach Vereinbarung pro Schadensfall, die Haftpflichtversicherung ist unbegrenzt.


3. Wartung

Die Wartung des Fahrzeuges außer der Wagenwäsche wird vom Vermieter nach Anmeldung durchgeführt. Ist dies aufgrund des Standortes des Fahrzeuges nicht möglich, erstattet der Vermieter dem Mieter die nachgewiesenen Kosten.


4. Reparatur

Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zur Kostentragung von 100,– € ohne weiteres, wegen größerer Reparaturen hingegen nur mit Einwilligung des Vermieters beauftragen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter, soweit der Mieter nicht nach Abschnitt IV dieser Bestimmungen haftet.



II. Pflichten des Mieters


1. Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste des Vermieters. Die Einwegmiete ist zu entrichten, wenn das Fahrzeug an einem anderen als den im Vertrag vereinbarten Ort zurückgegeben wird. Versagt der Wegstreckenzähler, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich auf dem direkten Weg in eine geeignete Werkstatt zu bringen und die Weisung des Vermieters einzuholen. Bei Nichtbeachtung errechnet sich der Kilometerpreis nach einer Entfernung von 100 km pro Tag. Der Treibstoff geht zu Lasten des Mieters.


2. Zahlungspflicht

Der Vermieter kann vor Übergabe des Fahrzeuges eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises, mindestens jedoch 200,– €, verlangen.


3. Führungsberechtigte

Der Mieter fährt das Fahrzeug selbst oder stellt den Fahrer zzgl. Zusatzgebühr. Er ist verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzt. Bei Fahrzeugübernahme erhält die XXL Autovermietung Schweizer e.K. Einsicht in den Führerschein des Fahrers. Alle den Mieter begünstigenden Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch zugunsten des jeweils berechtigten Fahrers.


4. Obhutspflicht

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regelungen zu beachten, insbesondere die Wartungsfristen einzuhalten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.


5. Nutzungsbeschränkung

Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrsbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen. Fahrten außerhalb des Bundesgebiets sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.

Der Mieter hat seinen Untermietern vertraglich zu untersagen, die Mietsache bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte) in Betrieb zu nehmen, wenn die Bereifung den Vorschriften von § 36 Abs. 4, 4a StVZO nicht entspricht. Dem Vermieter als Halter auferlegte Geldbußen inkl. Verfahrenskosten hat der Mieter im Verstoßfall zu erstatten.


6. Anzeigepflicht

Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss Namen und Anschriften der beteiligten Personen, etwaige Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.


7. Fahrzeugrückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mie

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