Mietbedingungen

Mindestalter / Fahrerlaubnis

Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche Macan und Macan S beträgt 23 Jahre mit 5 Jahren Fahrerfahrungen.

Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche Cayenne, Panamera, 911 (außer Turbo) und Taycan beträgt 25 Jahre mit 7 Jahren Fahrerfahrungen.

Das Mindestalter beträgt für die Fahrzeuge Porsche 911 Turbo beträgt 35 Jahre mit 7 Jahren Fahrerfahrungen.

Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis aus einem EU/-EWR Staat (einschließlich der Schweiz) vorlegen.

Ein nicht in lateinischer Schrift ausgestellter Führerschein (arabisch, japanisch, kyrillisch, usw.) muss mit einem internationalen Führerschein ergänzt vorgelegt werden. Bei Führerscheinen aus Ländern, die den internationalen Führerscheinabkommen nicht angehören, bedarf es zusätzlich zum Originalführerschein einer beglaubigten Übersetzung.



Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung

Die Anmietung des Fahrzeuges ist nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung für den gesamten Mietzeitraum möglich.

  • Porsche Macan: 3.500,00 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall
  • Porsche Cayenne: 4.500,00 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall
  • Porsche Panamera und Taycan: 4.500,00 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall
  • Porsche 911 Carrera, Cayenne S-E Hybrid und 911 Cabrio: 5.000,00 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall
  • Porsche 911 Turbo: 10.000,00 € Selbstbeteiligung pro Schadensfall

Um im Schadensfall bestens abgesichert zu sein, wird bei jeder Anmietung eine externe Mietwagenversicherung gebucht: LVM-Mietwagenversicherung, HanseMerkur Reiseversicherung oder Mietwagen-Versicherung mit Selbstbehalt-Ausschluss CDW.



Kaution

Der Mieter ist verpflichtet, vor Beginn der Mietzeit für alle Luxusfahrzeuge (Porsche) eine Sicherheit (Kaution) mit EC oder Kreditkarte zu leisten.

Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht, ebenso akzeptieren wir keine Barkaution.

Das Zahlungsmittel muss auf den Namen des Mieters ausgestellt sein, bei Fahrzeugabholung vorgelegt werden und zu diesem Zeitpunkt noch mind. 30 Tage gültig sein. Kreditkartenzahlungen sind nur in Verbindung mit der dazugehörigen PIN zu akzeptieren. Die Höhe der Kaution ist von der Fahrzeuggruppe abhängig und ist im Buchungsprozess klar einsehbar.



Fälligkeit

Der Mietpreis, sowie sonstige vereinbarte Entgelte, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, wird zu Beginn der Miete in voller Höhe per EC-Karte oder Vorabüberweisung bezahlt.



Kraftstoff

Das Fahrzeug wird dem Mieter vollgetankt übergeben. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurück, wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 30,00 € netto zuzüglich der Kraftstoffkosten in Rechnung gestellt.



Zustellen / Abholen

Das Fahrzeug wird grundsätzlich am Betriebsstandort des Vermieters in Speyer oder Mannheim übergeben und ist je nach Vereinbarung dort auch zurückzugeben.



Mehrkilometer

Gefahrene Mehrkilometer über die vereinbarten Inklusiv-Kilometer hinaus werden wie folgt abgerechnet:

  • Porsche Macan und Macan E: 0,90 € pro Mehrkilometer
  • Porsche Cayenne, Panamera und Taycan: 1,30 € pro Mehrkilometer
  • Porsche 911 Carrera, 911 Cabrio: 1,90 € pro Mehrkilometer
  • Porsche 911 Turbo: 2,00 € pro Mehrkilometer



Wetter

Die Anmietung ist von den aktuellen Wetterverhältnissen abhängig (z. B. Hagel, Eis, Schnee).



Strafzettel

Sollten Sie während Ihres Mietzeitraumes einen Strafzettel erhalten, stellen wir Ihnen diesen nach Erhalt zu. Das anfallende Bußgeld ist von Ihnen fristgerecht und unter Angabe der richtigen Referenznummer zu entrichten. Die Haftung für fällige Mahngebühren oder zusätzliche Strafgebühren liegt ebenfalls beim Mieter. Wir berechnen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € netto.



Sonstiges

  • Vermietung des Fahrzeuges nur mit gleichzeitigem Abschluss einer Zeitvollkaskoversicherung über den kompletten Mietzeitraum.
  • Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. (Alle Telemetriedaten werden aufgezeichnet und nach jeder Rückgabe abgelesen.)
  • Fahrten ins Ausland werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung und mit einem Aufpreis von 25,00 € netto pauschal gestattet.
  • Alle Fahrzeuge können GPS-überwacht werden.
  • Über jede Mietanfrage wird individuell nach Ermessen des Vermieters entschieden.
  • Bei Abgabe und Annahme des Fahrzeuges wird ein Mietvertrag sowie ein Übergabeprotokoll angefertigt. Jede Partei erhält nach Unterschrift eine Ausfertigung.
  • Alle möglichen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Strafzettel, Geldbußen) werden an den Mieter weitergeleitet.
  • Für Kleinschäden innerhalb der Selbstbeteiligung haftet der Mieter vollständig.
  • Das Fahrzeug ist zu den Öffnungszeiten am vereinbarten Rückgabetag ordnungsgemäß zu übergeben, ansonsten wird gegebenenfalls ein weiterer Miettag angerechnet.
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